Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Fa. Eurobat 2002 GmbH

I. Allgemeines

  1. Wir schließen alle unsere Verträge ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Unsere Vertragspartner erkennen diese Bedingungen spätestens mit dem Zustandekommen des Vertrags an.
  2. Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsannahmen und Lieferungen.
  3. Die hier genannten Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart werden.
  4. Abweichende Vertragsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Kunden, die diesen AGB widersprechen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden daher nur dann zum Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. 
  5. Mündliche Abreden oder Zusicherungen bedürfen generell der Schriftform.

II. Angebote und Vertragsschluss – Verwendungs- und Nutzungsrecht

  1. Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur als annähernd maßgebend zu bewerten. Von uns erstellte Angebote und Kostenvoranschläge sind vertraulich zu behandeln. An von uns oder für uns zu Angebotszwecken erstellten Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Modellen, Bemusterung usw. behalten wir uns alle Rechte vor.
  2. Ohne unsere Zustimmung dürfen diese Unterlagen Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst außerhalb des Vertragsverhältnisses mit uns verwendet werden.
  3. Kommt ein Auftragsverhältnis nicht zu Stande, ist der Kunde verpflichtet, die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte sind insoweit, sofern nicht rechtskräftig festgestellt, ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für beim Kunden verbleibende Revisionspläne, Betriebsanleitungen usw. für von uns individuell erstellter Anlagen oder Anlagenteile.
  4. Dem Kunden steht an den vorgenannten Unterlagen weder das Eigentum zu, noch hat oder erwirbt er hieran Nutzungs- oder Verwendungsrechte über die Nutzung des konkreten Liefergegenstandes zu dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend auch für Unterlagen Dritter, die von dem Kunden von uns oder diesen für uns überlassen werden. Deren Eigentum und deren Rechte verbleibt den Dritten, soweit es nicht an uns übertragen ist und damit uns verbleibt.
  5. Die Bestellung von Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Zugang der Bestellung bei uns, anzunehmen, sofern sich aus der Bestellung keine längere Annahmefrist ergibt.
  6. Die Annahme erfolgt schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung. Wenn zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung Dissens besteht, stellt letztere ein neues Angebot dar.
  7. Schließen wir mit einem Kunden mehrere Verträge, so sind diese in ihrem rechtlichen Inhalt und Bestand voneinander nicht abhängig.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Rechnungsbeträge sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. Skonto gewähren wir nur sofern vereinbart und ausschließlich einmal auf den Schlussrechnungsbetrag. Bereits auf Abschlagsrechnung gezogene Skonti sind daher entsprechend anteilig anzurechnen.
  2. Unsere Preise verstehen sich netto. Anfallende Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet und ausgewiesen.
  3. Unsere Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wird, „ab Werk“, bei Herstellung durch uns selbst „ab unserem Betriebssitz“. Sie verstehen sich ausschließlich Verpackung. Sie basieren auf den zurzeit bestehenden Kostenfaktoren.
  4. Hat der Lieferer die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise- und Transportkosten sowie Auslösungen.

IV. Lieferung, Gefahrübergang

  1. Die Lieferung erfolgt, sofern vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht das Risiko der Verschlechterung und/oder des Untergangs auf den Kunden über. Nicht abgerufene oder angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
  2. Teillieferungen durch uns sind zulässig und gelten als eigenständige Lieferungen, wenn sie eigenständig verwendbar sind.
  3. Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend. Liefer- oder Fertigstellungstermine sind nicht verbindlich, es sei denn wir haben Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt. Die Auslieferung von Ware beginnt nach Fertigstellung des Werks bzw. Selbstbelieferung, sobald alle Ausführungs- und Auslieferungsdetails geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen für die Auslieferung und soweit im Einzelfall Auftragsgegenstand auch der Montage vor Ort erfüllt sind. Kann ein Termin auf Grund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht eingehalten werden, entfällt die Verbindlichkeit einer gegebenen Terminzusage. Eine gesonderte Mahnung oder Nachfristsetzung ist dafür nicht erforderlich. Das gilt auch bei Verzug des Kunden. Ferner befreien unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, die nicht aus unserer Sphäre stammen, höhere Gewalt oder Streik uns von unserer Lieferpflicht. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  4. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Waren von uns unversichert versandt.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache während dieser Zeit pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen und uns unverzüglich Zugriff auf die Ware zu ermöglichen.
  4. Der nicht-kaufmännische Kunde ist nicht berechtigt über die Vorbehaltsware zu verfügen.
  5. Der kaufmännische Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bzgl. Der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die abgetretene Forderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzugehen.

VI. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung endet 1 Jahr nach Rechnungsdatum sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Das Rechnungsdatum liegt keinesfalls vor dem Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle etwaigen Mängel, Fehlmeldungen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen.
  3. Transportschäden sind uns beim Eintreffen der beschädigten Ware sofort mitzuteilen und diese schriftlich gegenüber dem Transporteur oder Spediteur zu reklamieren. Ansonsten ist der Kunde mit Rügen ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt ferner §377 HGB. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.
  4. Wir leisten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, Gewähr für zugesicherte Eigenschaften, Fehlerfreiheit und Funktion der von uns gelieferten Waren, Anlagen oder Anlagenteilen entsprechend dem jeweiligen anerkannten Stand der Technik und den gesetzlich zwingenden Vorgaben in Deutschland. Verschleißteile sind von jeglicher Gewährleistung soweit abdingbar ausgeschlossen. Für die elektrischen Anlagenteile gelten die allgemeinen Bedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie der jeweils neuesten Fassung.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Datum der Abnahme, spätestens jedoch mit Beginn der Benutzung.
  6. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder unsachgemäße Montage, die nicht von uns ausgeführt wurde, Inbetriebnahme oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung Dritter, Missachtung der Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen/-fristen.
  7. Sollte sich bei der Untersuchung der Mängel herausstellen, dass die beanstandeten Mängel nicht von uns zu vertreten sind, sind wir berechtigt, die von uns für die Überprüfung und/oder Reparatur entstandenen Kosten wie Fahrtkosten, Gutachterkosten, Ingenieur-, Techniker- und Monteurstunden usw. dem Kunden in Rechnung zu stellen. Hierzu gehören ggf. auch außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten.
  8. Nach unserer Wahl sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  9. Falls eine dreifache Nachbesserung nicht erfolgreich oder nicht möglich war, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder es kann einvernehmlich eine Minderung vereinbart werden.
  10. Transportkosten für die Rücksendung von Waren gehen zu Lasten des Kunden, während wir dem Kunden für die Lieferung der reparierten/ersetzten Waren keine Kosten berechnen.

VII. Allgemeine Haftung

  1. Für weitergehende Schäden und Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden und entgangene Gewinne haften wir in keinem Fall.
  2. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung der von uns gelieferten Waren entstehen.
  3. Für die Eignung der gelieferten Waren zu einem bestimmten Einsatzzweck können wir nicht garantieren, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Für Schäden, die durch unsere Mitarbeiter entstehen, haften wir nur, wenn diese in unserem Auftrag handeln.
  5. Die Abtretung von Forderungen ist ausgeschlossen.

VIII. Datenschutz

  1. Die Firma Eurobat 2002 GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Kunden zur Verwirklichung des jeweiligen Vertragszweckes und firmeneigenen Zwecken zu speichern und zu verarbeiten.
  2. Keinesfalls werden kundenbezogene Daten zu firmenfremden Zwecken (z.B. Adresshandel) verwendet.

IX. Gerichtstand

  1. Als Gerichtstand gilt Norderstedt
  2. Als Erfüllungsort gilt Kaltenkirchen

X. Salvatorische Klausel

  1. Durch die Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Ist ein Teil einer Klausel unwirksam, so soll sie im Übrigen fortgelten, sofern das erkennbar Gewollte auch dann noch erreicht wird.
  2. Eventuell jetzt oder später unwirksam werdende Bestimmungen sollen durch solche Regelungen ersetzt werden, die dem erkennbar gewollten zulässigen Ergebnis am nächsten kommen.
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